Die VIENNA TRAINEE CHALLENGE ist der Berufswettbewerb der kaufmännischen Jugend Wiens und somit eine der größten, wenn nicht überhaupt die größte Jugendveranstaltung in Wien. Sie ist nicht nur eine Leistungsschau sondern auch eine ausgezeichnete Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der Wettbewerb setzt sich aus einer Klassen- und einer Landesausscheidung zusammen. Beides in Form eines schriftlichen Tests. Die Siegerinnen und Sieger erhalten eine Urkunde und attraktive Gutscheine, welche im feierlichen Rahmen im Festsaal des Wiener Rathauses überreicht werden.
In folgenden Datenschutzhinweisen informiert das Büro der Fachausschüsse der Arbeiterkammer Wien bei der Gewerkschaft GPA Wien, im weiteren als AK Campus bezeichnet, über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen an der VIENNA TRAINEE CHALLENGE.
A. Allgemeine Datenschutzinformationen
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortliche Stelle ist:
AK Campus
Büro der Fachausschüsse der Arbeiterkammer Wien bei der Gewerkschaft GPA Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
office@ak-campus.at
2. Die für Datenschutz beauftragte Person ist wie folgt zu erreichen:
AK Campus
Büro der Fachausschüsse der Arbeiterkammer Wien bei der Gewerkschaft GPA Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
office@ak-campus.at
3. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Bei der Teilnahme an der VIENNA TRAINEE CHALLENGE verarbeitet AK Campus die von den Teilnehmer*innen im Anmeldefragebogen angegebenen Daten und Informationen. Hierzu gehören die zur Teilnahme erforderlichen Daten wie z.B.:
Persönliche Identifikationsdaten (z.B. Name, Vorname, Anrede);
Kontaktdaten (Postanschrift);
Schulbetrieb/Lehrbetrieb/ev. weiterführende Schulbildung/Zufriedenheit bei der Schulwahl
Sprachkenntnisse
sowie gegebenenfalls die von den Teilnehmer*innen im Rahmen der Teilnahme freiwillig angegebenen Daten und Informationen.
4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Abwicklung des Wettbewerbs, insbesondere zur Ermittlung und Benachrichtigung der Sieger*innen der Landesausscheidung sowie Personalisierung der Einladungen zur Abschlussveranstaltung.
5. Datenlöschung und Speicherdauer
Die Daten der Teilnehmer*innen werden für die Dauer des Wettbewerbs gespeichert bzw. solange die Verarbeitung dieser Daten für die Begründung des Rechtsverhältnisses mit den Teilnehmer*innen, der anschließenden Durchführung und Abwicklung der Preisverleihung erforderlich ist (insbesondere Information der Sieger*innen der Landesausscheidung sowie der Sieger*innen der VIENNA TRAINEE CHALLENGE und der Einladung zur Preisverleihung). Grundsätzlich werden die Daten, der nicht am Finale teilnehmenden Teilnehmer*innen spätestens 6 Monate nach Ende des Wettbewerbs gelöscht. Die Daten der Finalteilnehmer*innen werden bis zum Widerruf der Einwilligung gespeichert, jedoch spätestens nach 2 Jahren gelöscht. Die Daten der Sieger*innen können länger einbehalten werden, um z.B. Rückfragen zum Preis zu beantworten oder die Preisleistung zu erfüllen. Darüber hinaus speichert AK Campus die im Rahmen von Wettbewerben erhobenen personenbezogenen Daten soweit und solange als dies zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
6. Kategorien von Empfängern
Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO): Ausschliesslich das von AK Campus beauftragte Unternehmen derDruck, welches AK Campus bei der Durchführung des Wettbewerbes unterstützt, erhält Zugriff auf die Daten.
7. Betroffenenrechte
Teilnehmer*innen haben nach Maßgabe des Art. 15 DS-GVO das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet worden sein, steht den Teilnehmer*innen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Teilnehmer*innen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO). Nach Art. 20 DS-GVO können Teilnehmer*innen bei Daten, die auf der Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrages automatisiert verarbeitet werden, das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen.
8. Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Teilnehmer*innen haben das Recht aus Gründen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Bei Widerspruch wird AK Campus diese personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, AK Campus kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Teilnehmer*innen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
9. Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO
Sofern Teilnehmer*innen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben, haben sie das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt. Der Widerruf kann formlos erfolgen. Teilnehmer*innen können sich an die unter Abschnitt A genannten Kontaktdaten wenden. Ihre Rechte gegenüber AK Campus können Sie über die unter Punkt 1 genannten Kontaktdaten geltend machen. Wenn die Auffassung besteht, dass eine Datenverarbeitung gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Teilnehmer*innen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde ihrer Wahl. (Art. 77 DS-GVO). Selbstverständlich können Teilnehmer*innen sich auch jederzeit an die für Datenschutz beauftragte Person von AK Campus wenden (office@ak-campus.at).